Wissen & Glossar
Glossar zur Zwangsversteigerung
Die wichtigsten Begriffe rund um die gerichtliche Immobilien-Versteigerung in Österreich — von A wie Ablauf bis Z wie Zuschlag, sachlich und korrekt nach der Exekutionsordnung (EO) erklärt.
Alle Begriffe (22)
Betreibender Gläubiger
Die Partei, die das Versteigerungsverfahren beim Gericht beantragt, um eine offene Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
Bezirksgericht
Das für die Liegenschaft örtlich zuständige Gericht, das die Zwangsversteigerung durchführt.
Doppelausbot
Getrennte Ausbietung mehrerer Liegenschaften oder Anteile in einem Verfahren — einzeln und gemeinsam — um den höchsten Erlös zu erzielen.
Edikt
Amtliche, öffentliche Bekanntmachung eines Gerichts — im Versteigerungskontext die Kundmachung des Versteigerungstermins.
Ediktsdatei
Das zentrale, öffentlich zugängliche Verzeichnis der Justiz, in dem alle Versteigerungstermine und weitere gerichtliche Bekanntmachungen kundgemacht werden.
Einlagezahl (EZ)
Die fortlaufende Nummer, unter der eine Liegenschaft innerhalb einer Katastralgemeinde im Grundbuch geführt wird.
Exekution (EO)
Die zwangsweise gerichtliche Durchsetzung einer Forderung; die Zwangsversteigerung ist die Exekution auf das unbewegliche Vermögen nach der Exekutionsordnung.
Geringstes Gebot
Der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, der bei der Versteigerung geboten werden muss; er beträgt grundsätzlich die Hälfte des Schätzwerts.
Geschäftszahl
Das gerichtliche Aktenzeichen, das ein Verfahren eindeutig identifiziert (z. B. „3 E 1234/26“).
Grundstücksnummer
Die Nummer, mit der ein einzelnes Grundstück innerhalb einer Katastralgemeinde im Kataster und Grundbuch bezeichnet wird.
Hyperocha
Der Überschuss, der nach Befriedigung aller Gläubiger aus dem Versteigerungserlös verbleibt und der bisherigen Eigentümerseite zusteht.
Katastralgemeinde (KG)
Die kleinste räumliche Einheit des österreichischen Katasters; gemeinsam mit der Einlagezahl bezeichnet sie eine Liegenschaft.
Lastenfreistellung
Die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen (insbesondere Pfandrechten) im Zuge der Versteigerung.
Meistbot
Das höchste im Versteigerungstermin abgegebene Gebot; es führt zum Zuschlag und bildet die Grundlage des Kaufpreises.
Pfandrecht
Ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht (Hypothek), das einem Gläubiger Vorrang bei der Befriedigung aus dem Versteigerungserlös einräumt.
Schätzwert
Der von einer gerichtlich bestellten sachverständigen Person ermittelte und vom Gericht festgestellte Wert der Liegenschaft.
Vadium
Die Sicherheitsleistung, die vor dem Mitbieten zu erlegen ist; sie beträgt grundsätzlich ein Zehntel des Schätzwerts.
Verpflichteter
Die Verfahrensrolle der Partei, gegen die das Exekutionsverfahren geführt wird — neutral als Rechtsstellung, nicht als Person.
Versteigerungsedikt
Die gerichtliche Kundmachung des Versteigerungstermins mit allen wesentlichen Eckdaten der Liegenschaft.
Versteigerungstermin
Die öffentliche gerichtliche Tagsatzung, bei der die Liegenschaft im Bietverfahren versteigert wird.
Zuschlag
Die gerichtliche Erteilung des Eigentumserwerbsrechts an die meistbietende Person nach Abschluss der Versteigerung.
Zwangsverwaltung
Eine Form der Liegenschaftsexekution, bei der die Erträge der Liegenschaft (statt eines Verkaufs) zur Schuldentilgung herangezogen werden.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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Immobilien-Zwangsversteigerungen in Österreich — transparent, aktuell, geprüft.