Glossar
Pfandrecht
Ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht (Hypothek), das einem Gläubiger Vorrang bei der Befriedigung aus dem Versteigerungserlös einräumt.
Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft (Hypothek) ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht zugunsten eines Gläubigers. Es sichert eine Forderung und gewährt dem Gläubiger das Recht, sich bei Nichtzahlung aus der Liegenschaft, insbesondere aus dem Versteigerungserlös, zu befriedigen.
Pfandrechte werden im Lastenblatt der Grundbuchseinlage geführt. Bei der Meistbotsverteilung werden sie nach der Rangordnung (Rang der Eintragung) berücksichtigt: Ein früher eingetragenes Pfandrecht wird vorrangig bedient.
Im Zuge der Versteigerung werden Pfandrechte aus dem Meistbot befriedigt und in der Regel gelöscht (Lastenfreistellung). Welche Lasten bestehen bleiben, ist vor dem Termin zu prüfen.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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