Glossar
Vadium
Die Sicherheitsleistung, die vor dem Mitbieten zu erlegen ist; sie beträgt grundsätzlich ein Zehntel des Schätzwerts.
Das Vadium ist die Sicherheitsleistung, die eine Person erlegen muss, um an der Versteigerung als Bieterin oder Bieter teilnehmen zu dürfen. Es beträgt nach der Exekutionsordnung grundsätzlich ein Zehntel des Schätzwerts und ist in der im Edikt vorgesehenen Form (etwa durch Erlag oder Bankgarantie) beizubringen.
Das Vadium dient als Sicherheit dafür, dass ein erfolgreicher Bieter das Meistbot tatsächlich erlegt. Bei Zuschlag wird das Vadium auf das Meistbot angerechnet; bei nicht erfolgreichen Bietenden wird es nach dem Termin zurückgestellt.
Wer das Vadium nicht ordnungsgemäß erlegt, ist vom Bieten ausgeschlossen.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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