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Glossar

Grundstücksnummer

Die Nummer, mit der ein einzelnes Grundstück innerhalb einer Katastralgemeinde im Kataster und Grundbuch bezeichnet wird.

Die Grundstücksnummer (auch Parzellennummer) bezeichnet ein einzelnes Grundstück innerhalb einer Katastralgemeinde. Sie wird im Grenzkataster bzw. Grundsteuerkataster geführt und im Grundbuch im Gutsbestandsblatt einer Grundbuchseinlage zugeordnet.

Eine Grundbuchseinlage (Einlagezahl) kann mehrere Grundstücke umfassen; jedes davon trägt eine eigene Grundstücksnummer. Gemeinsam mit Katastralgemeinde und Einlagezahl ermöglicht die Grundstücksnummer die exakte räumliche Identifikation der Liegenschaft.

Im Versteigerungsedikt dienen diese Angaben dazu, die zu versteigernde Liegenschaft präzise und unverwechselbar zu bezeichnen.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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