Glossar
Versteigerungstermin
Die öffentliche gerichtliche Tagsatzung, bei der die Liegenschaft im Bietverfahren versteigert wird.
Der Versteigerungstermin (gerichtliche Tagsatzung) ist der vom Bezirksgericht anberaumte öffentliche Termin, bei dem die Liegenschaft im Bietverfahren versteigert wird. Ort und Zeitpunkt werden im Versteigerungsedikt bekannt gegeben; der Termin findet in der Regel im Gericht in einem bestimmten Saal statt.
Wer mitbieten möchte, muss vor Beginn das Vadium erlegen und sich ausweisen. Die Versteigerung beginnt mit dem Aufruf; Gebote müssen mindestens das geringste Gebot erreichen. Das höchste gültige Gebot (Meistbot) führt zum Zuschlag.
Eine Besichtigung der Liegenschaft ist vor dem Termin nicht in jedem Fall möglich; maßgeblich sind die Angaben im Edikt und im Schätzungsgutachten.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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