Glossar
Lastenfreistellung
Die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen (insbesondere Pfandrechten) im Zuge der Versteigerung.
Lastenfreistellung bezeichnet die Löschung von Belastungen, die im Grundbuch auf einer Liegenschaft eingetragen sind — vor allem Pfandrechte (Hypotheken). Im Versteigerungsverfahren werden Pfandrechte aus dem Meistbot befriedigt und im Zuge der Eigentumsübertragung grundsätzlich gelöscht, soweit sie nicht ausdrücklich zu übernehmen sind.
Welche Lasten erlöschen und welche von der erwerbenden Person zu übernehmen sind, ergibt sich aus den Versteigerungsbedingungen und der Rangordnung im Lastenblatt. Bestimmte Rechte, etwa Dienstbarkeiten, können auch nach dem Zuschlag bestehen bleiben.
Eine sorgfältige Prüfung des Lastenblatts vor dem Versteigerungstermin ist daher wesentlich, um den tatsächlichen Erwerbsumfang einschätzen zu können.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
Weiter: Alle Begriffe · Ratgeber · Aktuelle Versteigerungstermine