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Glossar

Exekution (EO)

Die zwangsweise gerichtliche Durchsetzung einer Forderung; die Zwangsversteigerung ist die Exekution auf das unbewegliche Vermögen nach der Exekutionsordnung.

Exekution bezeichnet die zwangsweise Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruchs durch das Gericht. Rechtsgrundlage ist die österreichische Exekutionsordnung (EO). Bei der Exekution auf das unbewegliche Vermögen wird eine Liegenschaft zwangsweise verwertet, in der Regel durch Zwangsversteigerung, alternativ durch Zwangsverwaltung.

Voraussetzung ist ein Exekutionstitel, also eine vollstreckbare Entscheidung oder Urkunde, die eine fällige Forderung ausweist. Auf Antrag des betreibenden Gläubigers bewilligt das Bezirksgericht die Exekution und leitet das Versteigerungsverfahren ein.

Die Exekutionsordnung regelt unter anderem die Schätzung, das geringste Gebot, das Vadium, den Ablauf des Versteigerungstermins, den Zuschlag und die Verteilung des Meistbots.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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