Transparenz
Methodik: Marktwert-Schätzung & Marktwert-Indikator
Wir legen offen, wie unsere abgeleiteten Werte zustande kommen — und wo ihre Grenzen liegen. Kein Black-Box-Modell, kein Gewinnversprechen.
1. Datengrundlage
Primärquelle jeder Anzeige ist die Ediktsdatei der österreichischen Justiz. Wir übernehmen daraus die amtlich kundgemachten Angaben: Gericht, Aktenzeichen, Versteigerungstermin, Objektart, Schätzwert, geringstes Gebot und Vadium. Alles Weitere — Marktwert-Schätzung und Indikator — ist von uns abgeleitet und entsprechend gekennzeichnet. Maßgeblich ist ausschließlich das Originaledikt.
2. Schätzwert vs. geringstes Gebot
Der Schätzwert ist der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellte Verkehrswert. Das geringste Gebot ist der Mindestbetrag, ab dem ein Zuschlag möglich ist. Beide Größen entnehmen wir dem Edikt und stellen sie unverändert dar. Unsere abgeleiteten Werte setzen genau hier an: Sie ordnen diese amtlichen Zahlen in einen geschätzten Marktkontext ein.
3. Marktwert-Schätzung (AVM)
Die automatisierte Marktwert-Schätzung (Automated Valuation Model) nähert einen wahrscheinlichen Marktwert aus öffentlich verfügbaren Daten an. Eingangsgrößen sind unter anderem Objektart, Lage (Bundesland, Bezirk), Nutzfläche, Baujahr und im Edikt enthaltene Eckdaten. Das Modell ist statistisch und vergleichsbasiert; es kennt keine Innenbesichtigung und keine individuellen Mängel. Wir weisen zu jeder Schätzung eine Konfidenz und eine Bandbreite aus, weil eine punktgenaue Zahl eine Scheingenauigkeit suggerieren würde.
Der geschätzte Marktwert (AVM) ist eine automatisierte, unverbindliche Berechnung und keine amtliche Bewertung.
4. Marktwert-Indikator & Score-Bänder
Der Marktwert-Indikator setzt die Marktwert-Schätzung ins Verhältnis zu Schätzwert und geringstem Gebot und verdichtet das Ergebnis zu einem unverbindlichen Orientierungswert für die Recherche-Priorität — nicht zu einer Gewinnprognose. Zur leichteren Einordnung gruppieren wir den Wert in drei Bänder:
- hochdeutlich unter Schätzwert
- mittelunter Schätzwert
- niedrignahe Schätzwert
Der Marktwert-Indikator ist eine eigene, unverbindliche Einschätzung auf Basis von Schätzwert, geringstem Gebot und einer automatisierten Marktwertschätzung — keine amtliche Angabe.
5. Aktualisierung
Wir gleichen die Ediktsdatei mehrmals täglich ab. Neue Edikte werden im nächsten Lauf aufgenommen, die abgeleiteten Werte im selben Lauf nachgeführt. Jedes Objekt trägt einen sichtbaren „Stand"-Stempel. Abgelaufene oder zurückgezogene Edikte werden nicht still gelöscht, sondern als solche markiert. Details zu unseren Quellen finden Sie unter Datenquellen.
6. Was wir NICHT liefern
- Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung — Edikt-Radar ist ein Informationsdienst.
- Keine Garantie für Lastenfreiheit. Bestehende Pfandrechte und Lasten müssen Sie über das Grundbuch und das Edikt selbst prüfen.
- Kein Ersatz für das gerichtliche Sachverständigengutachten oder eine eigene Besichtigung.
- Keine Zusicherung über Zuschlag, Räumung, Übergabe oder Endpreis einer Versteigerung.
Keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ausschließlich das gerichtliche Edikt.
Häufige Fragen zur Methodik
Was ist der Unterschied zwischen Schätzwert und geringstem Gebot?
Ersetzt die Marktwert-Schätzung ein Gutachten?
Wie zuverlässig ist der Marktwert-Indikator?
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz.