Glossar
Verpflichteter
Die Verfahrensrolle der Partei, gegen die das Exekutionsverfahren geführt wird — neutral als Rechtsstellung, nicht als Person.
Verpflichteter ist die verfahrensrechtliche Bezeichnung für jene Partei, gegen die ein Exekutionsverfahren geführt wird. Im Fall der Liegenschaftsversteigerung ist das die Eigentümerseite, deren Liegenschaft zur Befriedigung einer Forderung verwertet wird.
Der Begriff beschreibt ausschließlich eine Rechtsstellung im Verfahren. Edikt-Radar nennt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Datenschutz-Grundverordnung keine Namen verpflichteter Parteien; für Kaufinteressierte ist allein die Liegenschaft maßgeblich.
Ein nach Befriedigung aller Gläubiger verbleibender Überschuss aus dem Erlös (Hyperocha) steht der verpflichteten Partei zu.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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