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Glossar

Zwangsverwaltung

Eine Form der Liegenschaftsexekution, bei der die Erträge der Liegenschaft (statt eines Verkaufs) zur Schuldentilgung herangezogen werden.

Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung eine Form der Exekution auf das unbewegliche Vermögen. Statt die Liegenschaft zu verkaufen, wird sie unter gerichtlich bestellte Verwaltung gestellt; aus den laufenden Erträgen (etwa Mieteinnahmen) werden die Forderungen der Gläubiger befriedigt.

Die Eigentümerseite bleibt formell Eigentümerin, verliert aber die Verfügung über die Erträge. Die Zwangsverwaltung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Liegenschaft regelmäßige Einnahmen abwirft und eine Tilgung daraus möglich erscheint.

Für Kaufinteressierte ist die Zwangsverwaltung nicht relevant, da hierbei kein Erwerb der Liegenschaft stattfindet; sie dient der Abgrenzung zur Zwangsversteigerung.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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