Glossar
Betreibender Gläubiger
Die Partei, die das Versteigerungsverfahren beim Gericht beantragt, um eine offene Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.
Der betreibende Gläubiger ist jene Partei, die beim zuständigen Bezirksgericht die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft beantragt. Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Titel, etwa ein rechtskräftiges Urteil, ein Zahlungsbefehl oder ein vollstreckbarer Notariatsakt, der eine fällige Geldforderung ausweist.
Häufig handelt es sich um Kreditinstitute, die eine offene Forderung gegen die Eigentümerseite durchsetzen, oder um andere Gläubiger mit pfandrechtlich besichertem oder titulierten Anspruch. Aus dem im Versteigerungsverfahren erzielten Meistbot wird die Forderung im Rahmen der Meistbotsverteilung nach der gesetzlichen Rangordnung befriedigt.
Für Kaufinteressierte ist der betreibende Gläubiger nicht unmittelbar relevant; maßgeblich sind die im Edikt veröffentlichten Eckdaten der Liegenschaft und die Versteigerungsbedingungen.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
Weiter: Alle Begriffe · Ratgeber · Aktuelle Versteigerungstermine