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Edikt-Radar

Glossar

Versteigerungsedikt

Die gerichtliche Kundmachung des Versteigerungstermins mit allen wesentlichen Eckdaten der Liegenschaft.

Das Versteigerungsedikt ist die amtliche Kundmachung, mit der das Bezirksgericht einen Versteigerungstermin öffentlich bekannt gibt. Es wird in der Ediktsdatei veröffentlicht, und zwar spätestens vier Wochen vor dem Termin.

Das Edikt enthält die wesentlichen Eckdaten des Verfahrens: Gericht und Geschäftszahl, die Liegenschaftsbezeichnung (Katastralgemeinde, Einlagezahl, Grundstück), den Schätzwert, das geringste Gebot, das Vadium sowie Ort und Zeitpunkt der Tagsatzung. Außerdem wird auf die Versteigerungsbedingungen und das Schätzungsgutachten verwiesen.

Das Versteigerungsedikt ist damit die zentrale Informationsquelle für alle, die an einer Liegenschaft Interesse haben.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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