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Edikt-Radar

Glossar

Ediktsdatei

Das zentrale, öffentlich zugängliche Verzeichnis der Justiz, in dem alle Versteigerungstermine und weitere gerichtliche Bekanntmachungen kundgemacht werden.

Die Ediktsdatei ist das zentrale elektronische Verzeichnis der österreichischen Justiz, in dem gerichtliche Bekanntmachungen öffentlich kundgemacht werden — darunter sämtliche Versteigerungstermine von Liegenschaften. Sie ist über das Internet für jede Person frei zugänglich.

Jeder Versteigerungstermin muss spätestens vier Wochen vor dem Termin in der Ediktsdatei veröffentlicht werden. Die Einträge enthalten die wesentlichen Eckdaten: Gericht und Geschäftszahl, Liegenschaftsbezeichnung, Schätzwert, geringstes Gebot, Vadium sowie Ort und Zeitpunkt der Tagsatzung.

Die Ediktsdatei ist die amtliche Primärquelle. Edikt-Radar greift diese öffentlichen Daten auf, bereitet sie maschinen- und menschenlesbar auf und reichert sie um Marktinformationen an.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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