Glossar
Meistbot
Das höchste im Versteigerungstermin abgegebene Gebot; es führt zum Zuschlag und bildet die Grundlage des Kaufpreises.
Das Meistbot ist das höchste gültige Gebot, das im Versteigerungstermin abgegeben wird. Erreicht oder übersteigt es das geringste Gebot, erhält die bietende Person den Zuschlag und damit das Recht zum Erwerb der Liegenschaft.
Das Meistbot ist binnen einer bestimmten Frist nach dem Zuschlag bei Gericht zu erlegen. Aus dem Meistbot werden im Rahmen der Meistbotsverteilung die Verfahrenskosten und die Forderungen der Gläubiger nach der Rangordnung befriedigt; ein verbleibender Überschuss (Hyperocha) steht der bisherigen Eigentümerseite zu.
Das bereits erlegte Vadium wird auf das Meistbot angerechnet.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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