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Edikt-Radar

Glossar

Schätzwert

Der von einer gerichtlich bestellten sachverständigen Person ermittelte und vom Gericht festgestellte Wert der Liegenschaft.

Der Schätzwert ist der Wert der Liegenschaft, der von einer gerichtlich bestellten sachverständigen Person in einem Schätzungsgutachten ermittelt und vom Gericht mit Beschluss festgestellt wird. Er bildet die Bemessungsgrundlage für das geringste Gebot und das Vadium.

Die Schätzung berücksichtigt unter anderem Lage, Größe, Bauzustand, Ausstattung und etwaige wertbeeinflussende Rechte oder Lasten. Der Schätzwert wird gemeinsam mit dem geringsten Gebot im Versteigerungsedikt veröffentlicht.

Der Schätzwert ist ein behördlich festgestellter Wert. Der von Edikt-Radar zusätzlich ausgewiesene Marktwert-Indikator ist davon unabhängig und stellt eine eigene, unverbindliche Einordnung dar.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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