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Edikt-Radar

Glossar

Edikt

Amtliche, öffentliche Bekanntmachung eines Gerichts — im Versteigerungskontext die Kundmachung des Versteigerungstermins.

Ein Edikt ist eine amtliche, öffentliche Bekanntmachung eines Gerichts. Im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung ist damit das Versteigerungsedikt gemeint: die gerichtliche Kundmachung, mit der ein Versteigerungstermin und die zugehörigen Eckdaten öffentlich gemacht werden.

Edikte werden in der Ediktsdatei der österreichischen Justiz veröffentlicht und sind für jede Person frei einsehbar. Die öffentliche Kundmachung stellt sicher, dass interessierte Bieterinnen und Bieter rechtzeitig von einem Versteigerungstermin erfahren.

Edikt-Radar wertet diese öffentlichen Edikte aus, bereitet sie strukturiert auf und ergänzt eine eigene Markteinordnung.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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