Glossar
Zuschlag
Die gerichtliche Erteilung des Eigentumserwerbsrechts an die meistbietende Person nach Abschluss der Versteigerung.
Der Zuschlag ist die gerichtliche Entscheidung, mit der die Liegenschaft jener Person zugesprochen wird, die im Versteigerungstermin das Meistbot abgegeben hat — sofern dieses mindestens das geringste Gebot erreicht und die Versteigerungsbedingungen erfüllt sind.
Mit dem rechtskräftigen Zuschlag erwirbt die ersteigernde Person das Recht auf Übertragung des Eigentums. Das Meistbot ist binnen der vorgesehenen Frist zu erlegen; das Vadium wird angerechnet. Anschließend erfolgen die Meistbotsverteilung und die grundbücherliche Eigentumseinverleibung.
Erst mit Erfüllung dieser Schritte ist der Eigentumserwerb abgeschlossen. Bis dahin gelten die im Edikt und in den Versteigerungsbedingungen festgelegten Pflichten.
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz
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