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Glossar

Doppelausbot

Getrennte Ausbietung mehrerer Liegenschaften oder Anteile in einem Verfahren — einzeln und gemeinsam — um den höchsten Erlös zu erzielen.

Beim Doppelausbot werden mehrere zur Versteigerung stehende Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile sowohl einzeln als auch gemeinsam (als Gesamtheit) ausgeboten. Verglichen wird anschließend, welche Variante den höheren Erlös bringt; der Zuschlag erfolgt für jene Ausbietungsform mit dem höheren Gesamtergebnis.

Das Verfahren dient dazu, den bestmöglichen Verwertungserlös zu erzielen, etwa wenn zusammengehörige Grundstücke einzeln oder im Verbund unterschiedlich wertvoll sein können. Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus dem Versteigerungsedikt und den Versteigerungsbedingungen des jeweiligen Verfahrens.

Für Bietinteressierte ist wichtig, vorab zu klären, auf welche Ausbietungsform sich ein Gebot bezieht und welche Sicherheitsleistung (Vadium) jeweils zu erlegen ist.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz

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