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Edikt-Radar

Besichtigung und Gutachten vor der Zwangsversteigerung

Kann man eine Versteigerungsimmobilie besichtigen? Was steht im Sachverständigengutachten? So nutzen Sie Gutachten, Grundbuch und Ediktsdatei zur Vorprüfung.

Von der Redaktion Vires Real Solutions · zuletzt geprüft · 7 Min. Lesezeit

Ist eine Besichtigung möglich?

Eine Besichtigung von Versteigerungsobjekten ist nicht in jedem Fall und nicht uneingeschränkt möglich. Ist die Liegenschaft bewohnt, hängt der Zutritt von der Bereitschaft der dort wohnenden Personen ab; ein durchsetzbares Besichtigungsrecht besteht für Interessierte in der Regel nicht. Bei leerstehenden Objekten kann mitunter eine Besichtigung organisiert werden.

Aus diesem Grund kommt der schriftlichen Vorprüfung — Gutachten, Grundbuch, Lageinformationen — eine besondere Bedeutung zu. Häufig ist sie die wichtigste Informationsquelle vor der Gebotsabgabe.

Das Sachverständigengutachten lesen

Im Zuge des Verfahrens bestellt das Gericht eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die bzw. der die Liegenschaft schätzt. Das Gutachten beschreibt Lage, Größe, Bauzustand, Ausstattung und sonstige wertbestimmende Merkmale und mündet im Schätzwert. Es wird in der Regel über die Ediktsdatei zugänglich gemacht.

Achten Sie im Gutachten auf den Erhebungszeitpunkt, festgestellte Mängel, ein bestehendes Mietverhältnis sowie auf Annahmen, die der Bewertung zugrunde liegen. Diese Punkte beeinflussen den realistischen Wert ebenso wie das eigene Gebot.

Grundbuch und weitere Quellen

Ergänzend zum Gutachten gehören der aktuelle Grundbuchsauszug (Eigentum, Lasten) und die Versteigerungsbedingungen zur Vorprüfung. Aus der Zusammenschau ergibt sich ein belastbares Bild der Liegenschaft und der zu übernehmenden Verpflichtungen.

Edikt-Radar bündelt die öffentlich verfügbaren Eckdaten je Objekt und verlinkt, soweit vorhanden, auf das gerichtliche Gutachten und das ursprüngliche Edikt. Abgeleitete Werte wie der Marktwert-Indikator sind als Orientierung zu verstehen und ersetzen das Gutachten nicht.

Häufige Fragen

Kann ich eine Versteigerungsimmobilie vorher besichtigen?
Nicht immer. Bei bewohnten Liegenschaften besteht in der Regel kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Bei Leerstand kann eine Besichtigung mitunter organisiert werden. Die schriftliche Vorprüfung über das Gutachten ist daher zentral.
Was steht im Sachverständigengutachten?
Das Gutachten beschreibt Lage, Größe, Bauzustand, Ausstattung und wertbestimmende Merkmale der Liegenschaft und legt den Schätzwert fest. Es ist meist über die Ediktsdatei zugänglich.
Wo finde ich das Gutachten zu einem Objekt?
Das Schätzungsgutachten wird in der Regel über die Ediktsdatei der österreichischen Justiz bereitgestellt. Edikt-Radar verlinkt, soweit verfügbar, je Objekt darauf.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand

Keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ausschließlich das gerichtliche Edikt.

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