Lasten, Pfandrechte und Lastenfreistellung prüfen
Welche Lasten und Pfandrechte muss ich bei einer Zwangsversteigerung übernehmen, welche erlöschen? So prüfen Sie Grundbuch, Lastenblatt und Versteigerungsbedingungen.
Von der Redaktion Vires Real Solutions · zuletzt geprüft · 8 Min. Lesezeit
Warum die Lastenprüfung entscheidend ist
Bei einer Zwangsversteigerung erwerben Sie die Liegenschaft mit den Rechten und Pflichten, die laut Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Wer die Lastensituation nicht vorab prüft, riskiert, übernommene Verpflichtungen erst nach dem Zuschlag zu erkennen. Die Lastenprüfung ist daher der wichtigste Schritt der Vorbereitung.
Maßgeblich sind drei Quellen: der aktuelle Grundbuchsauszug (insbesondere das C-Blatt, das Lastenblatt), die Versteigerungsbedingungen und das Sachverständigengutachten. Diese Dokumente zeigen, welche Pfandrechte, Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten eingetragen sind.
Welche Lasten erlöschen, welche bleiben
Pfandrechte (Hypotheken) erlöschen mit dem Zuschlag grundsätzlich, soweit sie im Meistbot Deckung finden — sie werden aus dem Versteigerungserlös befriedigt. Die erwerbende Person übernimmt diese Geldlasten also nicht zusätzlich zum Meistbot.
Anders verhält es sich bei Lasten, die nach den Versteigerungsbedingungen ausdrücklich zu übernehmen sind. Dazu zählen häufig Dienstbarkeiten wie Wege- oder Wohnrechte sowie Reallasten. Solche Lasten bleiben auch nach dem Zuschlag bestehen und mindern den Nutzungs- oder Verkehrswert.
Welche Lasten in welche Kategorie fallen, ergibt sich nicht pauschal, sondern aus der konkreten Rangordnung und den Versteigerungsbedingungen des jeweiligen Verfahrens. Im Zweifel ist juristische Beratung sinnvoll.
Lastenfreistellung verstehen
Die Lastenfreistellung beschreibt den Vorgang, durch den eingetragene Geldlasten nach dem Zuschlag aus dem Erlös gelöscht werden. Im Rahmen der Meistbotsverteilung wird der erzielte Erlös nach der Rangordnung der Gläubiger verteilt; die befriedigten Pfandrechte werden anschließend im Grundbuch gelöscht.
Für die erwerbende Person bedeutet das: Nach Abschluss des Verfahrens wird die Liegenschaft von den im Meistbot gedeckten Geldlasten frei. Etwaige zu übernehmende Dienstbarkeiten bleiben hingegen eingetragen.
So gehen Sie bei der Prüfung vor
Beschaffen Sie einen aktuellen Grundbuchsauszug und lesen Sie das C-Blatt vollständig. Vergleichen Sie die Eintragungen mit den Versteigerungsbedingungen: Dort ist festgelegt, welche Lasten zu übernehmen sind. Ziehen Sie das Schätzungsgutachten heran, das in der Ediktsdatei zugänglich gemacht wird und die Liegenschaft beschreibt.
Edikt-Radar verlinkt, soweit verfügbar, auf das gerichtliche Gutachten und stellt die liegenschaftsbezogenen Eckdaten strukturiert dar. Die rechtliche Bewertung der Lasten ersetzt das nicht — sie bleibt Aufgabe einer fachkundigen Beratung.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Zwangsversteigerung bestehende Hypotheken übernehmen?
Welche Lasten bleiben nach dem Zuschlag bestehen?
Wo sehe ich die Lasten einer Versteigerungsimmobilie?
Was bedeutet Lastenfreistellung?
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand
Keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ausschließlich das gerichtliche Edikt.
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