Finanzierung einer Zwangsversteigerung in Österreich
Wie finanziert man eine ersteigerte Immobilie? Vadium, Meistbot-Frist, Eigenkapital und Kreditzusage bei der Zwangsversteigerung richtig vorbereiten.
Von der Redaktion Vires Real Solutions · zuletzt geprüft · 7 Min. Lesezeit
Der besondere Zeitdruck bei der Finanzierung
Die Finanzierung eines Versteigerungsobjekts folgt einem engen Zeitplan. Bereits vor der Tagsatzung muss das Vadium — üblicherweise ein Zehntel des Schätzwerts — verfügbar sein. Nach dem Zuschlag ist das Meistbot binnen weniger Wochen, regelmäßig innerhalb von zwei Monaten, zu erlegen. Wer ohne geklärte Finanzierung bietet, riskiert, die Frist zu versäumen und das Vadium zu verlieren.
Anders als beim freihändigen Kauf gibt es keine lange Verhandlungs- und Vorbereitungsphase nach dem Vertragsabschluss. Die Finanzierung sollte daher vor dem Termin stehen.
Eigenkapital und Kreditzusage
Da das Vadium vorab zu erlegen ist und das Meistbot kurzfristig folgt, ist ausreichend Eigenkapital oder eine bereits zugesagte Finanzierung erforderlich. Sinnvoll ist eine verbindliche Kreditzusage über den geplanten Höchstbetrag, der Ihrer Bieterstrategie entspricht — also bis zu jenem Gebot, das Sie maximal abzugeben bereit sind.
Klären Sie mit der finanzierenden Stelle den Ablauf einer Zwangsversteigerung: Der Eigentumserwerb tritt erst mit Rechtskraft des Zuschlags und Erlag des Meistbots ein. Die Bank muss wissen, dass die Sicherstellung des Kredits an diesen gerichtlichen Ablauf gekoppelt ist.
Nebenkosten einplanen
Über das Meistbot hinaus fallen Erwerbsnebenkosten an, insbesondere die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr für die Einverleibung im Grundbuch. Auch eine etwaige Bietvertretung sowie Kosten für die Vorprüfung (Grundbuch, Gutachten) sind einzukalkulieren.
Eine realistische Gesamtkalkulation — Meistbot zuzüglich Nebenkosten und etwaiger Instandsetzungskosten — sollte vor dem Termin stehen. Der Marktwert-Indikator von Edikt-Radar hilft, den Schätzwert grob einzuordnen, ersetzt aber keine individuelle Finanzierungs- und Wertberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Zwangsversteigerung Eigenkapital?
Wann muss das Meistbot nach dem Zuschlag bezahlt werden?
Kann ich eine ersteigerte Immobilie über die Bank finanzieren?
Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand
Keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ausschließlich das gerichtliche Edikt.
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