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Edikt-Radar

Finanzierung einer Zwangsversteigerung in Österreich

Wie finanziert man eine ersteigerte Immobilie? Vadium, Meistbot-Frist, Eigenkapital und Kreditzusage bei der Zwangsversteigerung richtig vorbereiten.

Von der Redaktion Vires Real Solutions · zuletzt geprüft · 7 Min. Lesezeit

Der besondere Zeitdruck bei der Finanzierung

Die Finanzierung eines Versteigerungsobjekts folgt einem engen Zeitplan. Bereits vor der Tagsatzung muss das Vadium — üblicherweise ein Zehntel des Schätzwerts — verfügbar sein. Nach dem Zuschlag ist das Meistbot binnen weniger Wochen, regelmäßig innerhalb von zwei Monaten, zu erlegen. Wer ohne geklärte Finanzierung bietet, riskiert, die Frist zu versäumen und das Vadium zu verlieren.

Anders als beim freihändigen Kauf gibt es keine lange Verhandlungs- und Vorbereitungsphase nach dem Vertragsabschluss. Die Finanzierung sollte daher vor dem Termin stehen.

Eigenkapital und Kreditzusage

Da das Vadium vorab zu erlegen ist und das Meistbot kurzfristig folgt, ist ausreichend Eigenkapital oder eine bereits zugesagte Finanzierung erforderlich. Sinnvoll ist eine verbindliche Kreditzusage über den geplanten Höchstbetrag, der Ihrer Bieterstrategie entspricht — also bis zu jenem Gebot, das Sie maximal abzugeben bereit sind.

Klären Sie mit der finanzierenden Stelle den Ablauf einer Zwangsversteigerung: Der Eigentumserwerb tritt erst mit Rechtskraft des Zuschlags und Erlag des Meistbots ein. Die Bank muss wissen, dass die Sicherstellung des Kredits an diesen gerichtlichen Ablauf gekoppelt ist.

Nebenkosten einplanen

Über das Meistbot hinaus fallen Erwerbsnebenkosten an, insbesondere die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr für die Einverleibung im Grundbuch. Auch eine etwaige Bietvertretung sowie Kosten für die Vorprüfung (Grundbuch, Gutachten) sind einzukalkulieren.

Eine realistische Gesamtkalkulation — Meistbot zuzüglich Nebenkosten und etwaiger Instandsetzungskosten — sollte vor dem Termin stehen. Der Marktwert-Indikator von Edikt-Radar hilft, den Schätzwert grob einzuordnen, ersetzt aber keine individuelle Finanzierungs- und Wertberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Zwangsversteigerung Eigenkapital?
In der Regel ja. Das Vadium ist vor der Tagsatzung zu erlegen und das Meistbot kurzfristig nach dem Zuschlag. Ohne ausreichendes Eigenkapital oder eine zugesagte Finanzierung ist eine Teilnahme nicht ratsam.
Wann muss das Meistbot nach dem Zuschlag bezahlt werden?
Das Meistbot ist binnen der in den Versteigerungsbedingungen genannten Frist zu erlegen, regelmäßig innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuschlag.
Kann ich eine ersteigerte Immobilie über die Bank finanzieren?
Ja, das ist möglich. Klären Sie die Finanzierung vor dem Termin und besprechen Sie mit der Bank den gerichtlichen Ablauf, da der Eigentumserwerb erst mit Rechtskraft des Zuschlags und Erlag des Meistbots eintritt.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand

Keine Rechts-, Anlage- oder Steuerberatung. Verbindlich ist ausschließlich das gerichtliche Edikt.

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