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Edikt-Radar

Objektart

Zinshäuser in Zwangsversteigerung

10 aktive Objekte aus der Ediktsdatei — mit Schätzwert, geringstem Gebot und Marktwert-Indikator.

Zinshäuser ersteigern: was zu beachten ist

Zinshäuser und Mehrfamilienhäuser sind ertragsorientierte Objekte, deren Wert maßgeblich von den bestehenden Mietverhältnissen abhängt. Bei der Bewertung spielen das Ertragswertverfahren, die Höhe der laufenden Mieten und etwaige Richtwert- oder Kategoriemietzinse nach dem Mietrechtsgesetz eine zentrale Rolle. Altmietverträge mit niedrigen Hauptmietzinsen können den erzielbaren Ertrag dauerhaft begrenzen. Zu prüfen sind ferner der Erhaltungszustand, anstehende Erhaltungsarbeiten und im Lastenblatt eingetragene Pfandrechte. Für Anlegerinnen und Anleger ist die Differenz zwischen Schätzwert und nachhaltig erzielbarem Ertrag der entscheidende Maßstab.

Aktuelle Zinshäuser

Häufige Fragen zu Zinshäuser in Zwangsversteigerung

Wo finde ich aktuelle Zwangsversteigerungen für Zinshäuser in Österreich?
Edikt-Radar bündelt die in der Ediktsdatei der österreichischen Justiz kundgemachten Versteigerungen für Zinshäuser auf dieser Seite. Derzeit sind 10 aktive Objekte dieser Art erfasst; die Liste wird laufend aktualisiert.
Worauf ist beim Ersteigern eines zinshaus / mehrfamilienhaus besonders zu achten?
Maßgeblich sind das gerichtliche Schätzungsgutachten, der Grundbuchstand mit den eingetragenen Lasten sowie die Versteigerungsbedingungen. Je nach Objektart treten besondere Prüfpunkte hinzu, etwa Widmung, Bestandverhältnisse oder grundverkehrsrechtliche Vorgaben.
Wie hoch ist das geringste Gebot bei dieser Objektart?
Das geringste Gebot beträgt unabhängig von der Objektart regelmäßig die Hälfte des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Maßgeblich sind stets die amtlichen Angaben im jeweiligen Versteigerungsedikt.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand

Der Marktwert-Indikator ist eine eigene, unverbindliche Einschätzung auf Basis von Schätzwert, geringstem Gebot und einer automatisierten Marktwertschätzung — keine amtliche Angabe.