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Edikt-Radar

Objektart

Grundstücke in Zwangsversteigerung

13 aktive Objekte aus der Ediktsdatei — mit Schätzwert, geringstem Gebot und Marktwert-Indikator.

Grundstücke ersteigern: was zu beachten ist

Unbebaute Grundstücke erfordern eine genaue Prüfung von Widmung und Bebaubarkeit. Maßgeblich sind der Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan der Gemeinde — also ob Bauland, Grünland oder Verkehrsfläche vorliegt und welche Bebauungsdichte zulässig ist. Der gerichtliche Schätzwert orientiert sich an Lage, Widmung und Erschließungsgrad. Eine fehlende Aufschließung mit Wasser, Kanal, Strom oder Zufahrt kann erhebliche Folgekosten verursachen. Im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeiten, Bauverbote oder Vorkaufsrechte sind vor einem Gebot ebenso zu klären wie allfällige naturschutz- oder forstrechtliche Beschränkungen.

Aktuelle Grundstücke

Häufige Fragen zu Grundstücke in Zwangsversteigerung

Wo finde ich aktuelle Zwangsversteigerungen für Grundstücke in Österreich?
Edikt-Radar bündelt die in der Ediktsdatei der österreichischen Justiz kundgemachten Versteigerungen für Grundstücke auf dieser Seite. Derzeit sind 13 aktive Objekte dieser Art erfasst; die Liste wird laufend aktualisiert.
Worauf ist beim Ersteigern eines grundstück besonders zu achten?
Maßgeblich sind das gerichtliche Schätzungsgutachten, der Grundbuchstand mit den eingetragenen Lasten sowie die Versteigerungsbedingungen. Je nach Objektart treten besondere Prüfpunkte hinzu, etwa Widmung, Bestandverhältnisse oder grundverkehrsrechtliche Vorgaben.
Wie hoch ist das geringste Gebot bei dieser Objektart?
Das geringste Gebot beträgt unabhängig von der Objektart regelmäßig die Hälfte des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Maßgeblich sind stets die amtlichen Angaben im jeweiligen Versteigerungsedikt.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand

Der Marktwert-Indikator ist eine eigene, unverbindliche Einschätzung auf Basis von Schätzwert, geringstem Gebot und einer automatisierten Marktwertschätzung — keine amtliche Angabe.