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Edikt-Radar

Objektart

Eigentumswohnungen in Zwangsversteigerung

67 aktive Objekte aus der Ediktsdatei — mit Schätzwert, geringstem Gebot und Marktwert-Indikator.

Eigentumswohnungen ersteigern: was zu beachten ist

Eigentumswohnungen sind die häufigste Objektart in österreichischen Zwangsversteigerungen, besonders im städtischen Raum. Versteigert wird der Miteigentumsanteil, mit dem Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden ist. Neben dem gerichtlichen Schätzwert ist die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidend: offene Rücklagenbeiträge, anhängige Sanierungen und die Höhe des laufenden Wohnungseigentumsentgelts bestimmen die tatsächliche Belastung. Aus Grundbuch und Wohnungseigentumsvertrag ergeben sich Nutzwertanteile und allfällige Vorbehalte. Ein aufrechtes Mietverhältnis kann die Eigennutzung nach dem Zuschlag einschränken und ist daher vorab zu prüfen.

Aktuelle Eigentumswohnungen

Häufige Fragen zu Eigentumswohnungen in Zwangsversteigerung

Wo finde ich aktuelle Zwangsversteigerungen für Eigentumswohnungen in Österreich?
Edikt-Radar bündelt die in der Ediktsdatei der österreichischen Justiz kundgemachten Versteigerungen für Eigentumswohnungen auf dieser Seite. Derzeit sind 67 aktive Objekte dieser Art erfasst; die Liste wird laufend aktualisiert.
Worauf ist beim Ersteigern eines eigentumswohnung besonders zu achten?
Maßgeblich sind das gerichtliche Schätzungsgutachten, der Grundbuchstand mit den eingetragenen Lasten sowie die Versteigerungsbedingungen. Je nach Objektart treten besondere Prüfpunkte hinzu, etwa Widmung, Bestandverhältnisse oder grundverkehrsrechtliche Vorgaben.
Wie hoch ist das geringste Gebot bei dieser Objektart?
Das geringste Gebot beträgt unabhängig von der Objektart regelmäßig die Hälfte des gerichtlich festgesetzten Schätzwerts. Maßgeblich sind stets die amtlichen Angaben im jeweiligen Versteigerungsedikt.

Quelle: Ediktsdatei der österreichischen Justiz · Stand

Der Marktwert-Indikator ist eine eigene, unverbindliche Einschätzung auf Basis von Schätzwert, geringstem Gebot und einer automatisierten Marktwertschätzung — keine amtliche Angabe.